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Schießstandordnung

1. Allgemeines

1.1

Diese Schießstandordnung gilt für alle Nutzer sowie Begleitpersonen der Innenraumschießanlage – Zielhof GmbH .

1.2

Die Anlage kann nach Registrierung im Buchungssystem des Betreibers, nach Vorlage der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses und dieser unterschriebenen Schießstandordnung, sowie nach der Freigabe der Zugangsberechtigung durch den Betreiber, benutzt werden.

1.3

Voraussetzung für die Benutzung ist weiters eine Chipkarte, die vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird und dem registrierten Kunden zugeordnet ist. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur Sperrung der Zugangsberechtigung.

1.4

Vor dem Betreten des Schießstandes bedarf es einer entsprechenden Buchung für den gewünschten Zeitraum im Buchungssystem des Betreibers. 

1.5

Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit (z.B. Wartungsarbeiten), bestehende Buchungen jederzeit zu stornieren und den Nutzer – sofern rechtzeitig möglich – zu verständigen.

1.6

Bei Betreten des Schießstandes sind etwaige sichtbare Schäden oder Fehlfunktionen sofort an den Betreiber telefonisch oder vor Ort zu melden. Bei Verlassen des Schießstandes ist dieser in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand zu hinterlassen. Aktuelle Aushänge und Informationen innerhalb der Räumlichkeit sind immer zu beachten!

1.7

Das Betreten und die Benutzung des Schießstandes erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!

1.8

Seitens des Betreibers wird lediglich die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt – eine Haftung des Betreiber für Schäden die auf den Benutzer (Standmieter) oder eine seiner Begleitpersonen zurückzuführen ist, wird ausgeschlossen.

1.9

Für das benötigte Sicherheitszubehör insbesondere Gehörschutz und Schießbrille sowie Verbrauchsmaterial, wie Zielscheiben, Schusspflaster udgl. hat der Standmieter selbst zu sorgen.

1.10

 

Der Benutzer des Zielhofes erklärt sich damit einverstanden, dass er ab Betreten des Schießstandes, am eigentlichen Schießstand sowie in den dazugehörenden Räumlichkeiten videoüberwacht ist. Diese Daten werden gespeichert und dürfen gegebenen Falls auch an Verwaltungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden weitergegeben werden.

1.11

Nur eigene Messinghülsen dürfen eingesammelt werden. 

1.12

Die Verwendung von Kleinkaliberscheiben, Zombiescheiben etc ist untersagt. Zu verwenden sind ausschließlich Scheiben der größe B2 50×70 mit einem zentralen Zielpunkt. 
2. Beschränkungen

2.1

Anfänger oder andere ungeübte Personen dürfen – mit Pistolen bis Kaliber 9mm Luger (9 x 19mm) oder
- mit Revolver bis Kaliber .357 Magnum ausschließlich unter Anleitung erfahrener Schützen schießen. Jeder Schütze hat die einzelnen Schüsse so abzugeben, dass er die Waffe jederzeit unter Kontrolle hat und eine Beschädigung der Anlage ausgeschlossen ist.

2.2

Verbotene Waffen und Munition, sowie die Nutzung durch Personen gegen die ein (vorläufiges) Waffenverbot besteht, ist untersagt.

2.3

Die Nutzung von Waffen, gemäß aktueller Fassung Waffengesetz, die als verbotene Waffen definiert sind, ist untersagt.

2.4

Nicht gestattet ist die Nutzung von Gewehrmunition mit stahlversetzten Geschossen sowie Brand-Sprengbrandgeschosse, Leuchtspurmunition und panzerbrechende Munition

2.5

Das Schießen ist nur mit Pistolen, Revolvern und (halbautomatischen) Langwaffen zulässig. (ACHTUNG – Bis max. 3000 Joule). Das Schießen mit Flinten-, Schrot- und Flintenlaufgeschossen ist untersagt.

2.6

Die Benutzung des Schießsstandes ist ausschließlich aus den den Schützenständen heraus gestattet (statisch). Dynamisches Training ist untersagt. Das Betreten des Schusskanals ist untersagt. 

2.7

Begleitpersonen dürfen nicht per se mitgenommen werden. Nur speziell dafür berechtigten Personen dürfen Begleitpersonen mitbringen. Das Mindestalter der Begleitperson beträgt 18 Jahre. Der Kunde haftet für seine Begleitperson und stellt die Einhaltung der Schießstandordnung sicher. 

3. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

3.1

Jede Person hat in Eigenverantwortung für den nötigen Gehör- sowie Augenschutz zu sorgen. Vor dem Betreten der Zugangsschleuse ist zumindest der Gehörschutz zu tragen.

3.2

Am Schießstand gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot!

3.3

Betrachten Sie jede Waffe als geladen, bis Sie sich selbst vom Zustand überzeugt haben.

3.4

Die Waffen müssen in einem geschlossenen Behältnis zur Schießstätte gebracht werden, Waffen außerhalb des Schießstandes dürfen nicht geladen sein, in den Magazin(en) und der Trommel dürfen sich keine Patronen befinden. Das Hantieren an der Waffe ist erst am Schützenstand zulässig. Ein Hantieren mit Waffen außerhalb des Schießstandes ist nicht gestattet.

3.5

Für den Fall der Trainingsunterbrechung gilt folgendes:

a) Pistolen und (halbautomatische) Langwaffen sind zu entladen, der Schlitten (Verschluss) ist in rückwertiger Stellung zu arretieren, das Magazin ist aus der Waffe zu entnehmen. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick in das leere Patronenlager möglich ist und die Laufmündung in Richtung Geschossfang zeigt.

b) Revolver sind zu entladen, die leere Trommel bleibt ausgeschwenkt. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick auf die ausgeschwenkte, leere Trommel möglich ist, die Laufmündung zeigt in Richtung Geschossfang. Außerhalb des Schießraumes dürfen Waffen und Munition nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.

3.6

Absolutes Verbot von Handlungen, die ein Entzünden der Pulverrückstände nach sich ziehen könnte. Darunter fallen: Rauchen, Hantieren mit offener Flamme und das Schießen mit Vorderladern.

3.7

Das Hantieren mit Waffen im Aufenthaltsbereich und außerhalb des Schießstandes ist verboten.

3.8

Alle Waffen sind immer als geladen zu betrachten!

3.9

Nie eine Waffe auf etwas richten, das man nicht treffen will!

3.10

Solange das Visier nicht auf das Ziel gerichtet ist, ist der Zeigefinger ausserhalb des Abzugsbügel zu halten.

3.11

Seines Zieles und was dahinter ist sicher sein!

4. Verhaltensregeln für die am Schießen Beteiligten

4.1

Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe betreten werden!

4.2

Mündungsdisziplin. Der Lauf der Waffe zeigt immer in Richtung Beschusskasten. Das Umdrehen (weg vom Geschossfang) mit der Waffe (geladen oder ungeladen ist egal) ist verboten!

4.3

Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!

4.4

Fremde Waffen und Munition dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers berührt werden.

4.5

Beim Auspacken der Waffe aus dem Koffer ist immer eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

  1. Das bedeutet Verschluss öffnen bzw. Trommel ausklappen 
  2. Visuelle Überprüfung der Kammer ob sich darin ein Geschoss befindet
  3. Gegebenenfalls abschlagen
  4. Ablegen der Waffe mit offenem Verschluss bzw. ausgeklappter Trommel

Beim Einpacken der Waffe in den Koffer ist ebenso eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. 

4.6

Schützen, die in leichtfertiger Weise sich selbst oder andere Personen gefährden, sind von der Teilnahme am Schießbetrieb auszuschließen und vom Stand zu verweisen. Die Standgebühr verfällt

4.7

Auflegen der Pistole am Tisch und schießen ist untersagt. 

4.8

Einhändiges schießen ist untersagt. Waffen müssen immer mit beiden Händen gehalten werden. 

4.9

Der Schießstand ist sauber zu halten. Müll ist von den jeweiligen Personen, die diesen verursacht haben, nach Schießende in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Hülsen sind in den Bereich vor den Schützenstand zu schieben. 

4.10

Zielscheiben sind nach dem Schießen grundsätzlich abzunehmen und im dafür vorgesehen Behälter zu entsorgen.

5. Sanktionen

5.1

Bei Nicht-Befolgung der oben angeführten Bestimmungen und Regeln ist ein sofortiger Ausschluss des Nutzers möglich, die Abwägung liegt einzig beim Betreiber.

5.2

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Betreiber, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen von Verstößen, das Recht auf Anzeige nach verwaltungsrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen, vorbehält.

6. BESCHÄDIGUNGEN

6.1

Für entstandene Schäden gilt das Verursacherprinzip. Für Schäden wird immer mindestens die Schadenspauschale in Rechnung gestellt. 

7. SCHLUSSBESTIMMUNG

7.1

Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit zu ändern und wird in einem solchen Fall, alle Nutzer vor Inkrafttreten rechtzeitig darüber informieren. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regeln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.