Für den Fall der Trainingsunterbrechung gilt folgendes:
a) Pistolen und (halbautomatische) Langwaffen sind zu entladen, der Schlitten (Verschluss) ist in rückwertiger Stellung zu arretieren, das Magazin ist aus der Waffe zu entnehmen. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick in das leere Patronenlager möglich ist und die Laufmündung in Richtung Geschossfang zeigt.
b) Revolver sind zu entladen, die leere Trommel bleibt ausgeschwenkt. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick auf die ausgeschwenkte, leere Trommel möglich ist, die Laufmündung zeigt in Richtung Geschossfang. Außerhalb des Schießraumes dürfen Waffen und Munition nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.