AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Gegenstand und Geltung
1.1.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Falle der Einbeziehung für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Zielhof GmbH, FN 425234w, Gottschallinger Straße 88, 4030 Linz, office@zielhof.at („Zielhof“) betreffend die Schießanlage in der Gottschallinger Straße 88, 4030 Linz („Schießanlage“).
1.2
Zielhof ist berechtigt, die gegenständlichen AGB ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3.
Zielhof ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Vertrags-, Auftrags-, Geschäfts- oder sonstige Bedingungen von Vertragspartnern sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von Zielhof schriftlich anerkannt wurde. Ausdrückliche oder konkludente (Erfüllungs-)Handlungen oder Schweigen von Zielhof gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen von Vertragspartnern.
1.4
Diese AGB werden bei der Schießanlage ausgehängt und können über Anforderung übermittelt werden.
2. Leistungen
2.1. Allgemeines
Zielhof betreibt in der Gottschallinger Straße 88, 4030 Linz, eine Schießanlage und stellt ihren Vertragspartnern (plural- und geschlechtsneutral „Mitglieder“) nach Vertragsabschluss gegen Entgelt Schießstände zum Gebrauch von Faustfeuerwaffen zur Verfügung. Das Schießen in der Schießanlage ist nur mit den schriftlich vereinbarten Schusswaffen und der schriftlich vereinbarten Munition gestattet.
Die Benützung der Schießanlage ist nur Mitgliedern gestattet. Eine Mitgliedschaft berechtigt ausschließlich das Mitglied höchstpersönlich zur Benützung der Schießanlage. Die gänzliche oder teilweise Übertragung von Rechten an andere Personen oder die Mitnahme von Nicht-Mitgliedern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Angaben von Zielhof zur Beschaffenheit oder zu Eigenschaften der Schießanlage oder sonstigen Leistungen welcher Art auch immer sind unverbindlich, soweit eine Verbindlichkeit oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft nicht ausdrücklich zugesagt wird.
2.1. Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss
Angebote von Zielhof sind stets begrenzt mit der Verfügbarkeit und freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung darstellen, ein Angebot an Zielhof zu legen. Angebote von potentiellen Vertragspartnern oder Mitgliedern (zB Bestellungen, Reservierungen bzw Buchungen von Schießständen, uÄ) an Zielhof sind hingegen rechtsverbindlich und werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich oder elektronisch (zB durch Ausfüllen und Absenden einer Online-Reservierungsanfrage) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie erforderlichenfalls nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme etwaiger Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (über die Online-Plattform durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen.
Rechtsgeschäfte (Verträge) kommen erst mit ausdrücklicher (zB Vertragsunterfertigung, Bestell-, Reservierungs- oder Buchungsbestätigung) oder schlüssiger Annahme eines Angebotes (zB durch automatische Eintragung der Registrierung bzw Buchung im EDV-System) durch Zielhof zustande. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher das elektronische Angebot nochmals angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang desselben bei Zielhof und stellt noch keine Annahme von Zielhof dar.
2.3. Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss (Mitgliedschaft)
Zielhof bietet ihre Leistungen, respektive einen Vertragsabschluss (Mitgliedschaft) nur natürlichen Personen an, welche die nachfolgend angeführten Voraussetzungen erfüllen und das Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Rahmen einer persönlichen Vorsprache durch Vorlage geeigneter gültiger Nachweise nachweisen.
Zielhof behält sich vor, vor Vertragsabschluss vom Interessenten bzw nach Vertragsabschluss vom Mitglied Nachweise über das Fortbestehen der Voraussetzungen zu verlangen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen nach wie vor gegeben sind. Bei unvollständigen oder unrichtigen Auskünften oder Nachweisen sowie bei einem nachträglichen Wegfall der Voraussetzungen ist Zielhof jederzeit zur sofortigen (vorzeitigen) Vertragsauflösung berechtigt.
2.3.1. Identität, Geschäftsfähigkeit und Eigenberechtigung
Der Abschluss eines höchstpersönlichen Vertrages über die Nutzung der Schießanlage (Mitgliedschaft) ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen gestattet, die ihre Identität, Geschäftsfähigkeit und Eigenberechtigung, insbesondere durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Reisepass, Führerschein, etc) im Original, nachweisen.
2.3.2. Waffenbesitzkarte
Der Abschluss eines höchstpersönlichen Vertrages über die Nutzung der Schießanlage (Mitgliedschaft) ist weiters nur Personen gestattet, die zum Erwerb und Besitz jener Schusswaffen, mit denen das Schießen auf der gegenständlichen Schießanlage erlaubt ist, berechtigt sind, was insbesondere durch Vorlage einer gültigen Waffenbesitzkarte oder einer gleichwertiger Urkunde eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde im Aufenthalts- oder Wohnsitzstaat im Original nachzuweisen ist.
2.3.3. Zuverlässigkeit
Schließlich ist der Abschluss eines höchstpersönlichen Vertrages über die Nutzung der Schießanlage (Mitgliedschaft) nur Personen gestattet, die zuverlässig und strafrechtlich unbescholten sind, was insbesondere durch Vorlage einer letztgültigen Strafregisterbescheinigungen gemäß § 10 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl Nr 277/1968 oder gleichwertiger Urkunden eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde im Aufenthalts- oder Wohnsitzstaat im Original nachzuweisen ist.
2.4. Anzahl der Benützung der Schießanlage, Öffnungszeiten
Vorbehaltlich vertraglicher Sonderrechte ist die Anzahl der Benützung der Schießanlage auf 10 Besuche pro Woche beschränkt.
Die Nutzung der Schießanlage ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.
2.5. Online-Buchung / Reservierung
2.5.1. Online-Dienste
Während der Öffnungszeiten können Zeitslots bei den jeweiligen Schießständen gebucht werden. Zielhof stellt ein Online-Portal (später möglicherweise auch in Form einer mobilen Applikation; gemeinsam „digitale Dienste“) zur Verfügung, über welches die Zeitslots online reserviert bzw gebucht werden können. Reservierungen bzw Buchungen des Mitgliedes sind rechtsverbindlich und können nur gemäß Punkt 2.6. storniert werden.
2.5.2. Technische Voraussetzungen
Um die digitalen Dienste von Zielhof nutzen zu können, hat das Mitglied auf eigene Kosten für eine ausreichende Stromversorgung und eine aufrechte und unbeeinträchtigte Internetanbindung zu sorgen und allfällige technische (System-)Voraussetzungen zu erfüllen. Das Risiko, dass Leistungen von Zielhof mangels technischer Voraussetzungen nicht ausgeführt werden können, liegt ausschließlich beim Mitglied.
Zielhof ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität der digitalen Dienste sowie der Datenverarbeitung, -übertragung und -sicherheit zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. Zielhof schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der digitalen Dienste und diesbezüglich keinen Erfolg. Zielhof behält sich insbesondere das Recht vor, die digitalen Dienste zum Zwecke der Wartung, zur Behebung von Sicherheitslücken sowie für die Durchführung von Upgrades und Updates vorübergehend zu deaktivieren.
2.5.3. Benutzerkonto
Um das Online-Reservierungs- bzw -buchungssystem nutzen zu können, müssen sich die Mitglieder registrieren und ein Benutzerkonto eröffnen. Registrierte Mitglieder können sich danach durch Eingabe ihrer Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und das von ihnen gewählte Passwort) jederzeit Zugang zu den digitalen Diensten verschaffen und Reservierungen bzw Buchungen von Zeitslots vornehmen. Jedes Mitglied darf nur ein Benutzerkonto haben. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Das registrierte Mitglied ist verpflichtet, seine persönlichen Daten, mit denen er registriert ist, jeweils aktuell zu halten.
Das Benutzerkonto wird durch das vom Mitglied gewählte Passwort gegen einen Zugriff durch andere Personen geschützt. Mitglieder sind verpflichtet, ihr Passwort vertraulich zu behandeln und mit der nötigen Sorgfalt sicherzustellen, dass Dritte hierauf keinen Zugriff erlangen. Eine Weitergabe oder Offenlegung der Anmeldedaten an Dritte und / oder deren Autorisierung, das Benutzerkonto zu verwenden, ist ausdrücklich untersagt. Mitglieder haben unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung ihres Benutzerkontos sowie den Verdacht, dass ihr Benutzerkonto einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an Zielhof zu melden und ihr Passwort zu ändern.
Während der Nutzung der digitalen Dienste sind angemeldete Mitglieder grundsätzlich permanent eingeloggt („soft Login“), bis sie sich aktiv mittels Logout abmelden oder die entsprechenden Browser-Cookies löschen. Auf die Gefahr, dass Dritte auf Benutzerkonten und alle hierin gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können, wenn sie über angemeldete Mitglieder -Endgeräte verfügen, und dass ein angemeldetes Endgerät auch ohne dessen aktive Nutzung möglicherweise im Hintergrund Daten mit Zielhof austauscht, wodurch das den Mitgliedern von ihren Internetanbieter zur Verfügung stehende Datenvolumen genutzt und beeinträchtigt werden kann, wird hingewiesen. Mitgliedern wird daher empfohlen, sich nach dem Ende einer jeden Nutzung durch aktives Anklicken des Logout-Buttons aktiv abzumelden.
Registrierte Mitglieder können ihr Benutzerkonto jederzeit löschen, aber in diesem Fall die damit verbundenen Vorteile nicht mehr nutzen. Bei Vorliegen berechtigter Gründe zu glauben, dass ein Benutzerkonto unberechtigt, missbräuchlich oder in betrügerischer Absicht genutzt wird, ist Zielhof berechtigt, das Benutzerkonto des betreffenden Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung temporär zu sperren oder endgültig zu löschen und ihre Leistungen zu verweigern.
2.6. Stornierung und nicht Erscheinen bei gebuchten Leistungen
Die Stornierung einer Buchung auf den digitalen Diensten ist bis zu 24 Stunden vor dem Buchungszeitraum unentgeltlich möglich und kann über die digitalen Dienste abgewickelt werden. Erfolgt die Stornierung kürzer als 24 Stunden vor dem Buchungszeitraum, so ist ein Stornierungsbeitrag in Höhe von 50 % des Buchungsbetrages zu bezahlen. Dieser Stornierungsbeitrag wird vom Guthaben des Mitgliedes abgezogen. Bei Nicht-Nutzung eines gebuchten Zeitslots wird der gebuchte Gesamtbetrag vom Guthaben abgezogen.
Zielhof behält sich das Recht vor, bestehende Buchungen von Mitgliedern erforderlichenfalls (zB bei Gefahr in Verzug oder zur Behebung von Störungen und Fehlern) jederzeit, auch kurzfristig, zu stornieren. In diesem Fall wird Zielhof das Mitglied unverzüglich von der Stornierung verständigen und allfällige Belastungen des Guthabens des Mitgliedes rückbuchen.
2.7. Zutritt zur Schießanlage, vorübergehende Schließung, Verweisung
Der Zutritt zur Schießanlage ist nur Mitgliedern gestattet. Der Zutritt erfolgt mit Hilfe einer RFID Zutrittkarte. Umgehungs- und Missbrauchsversuche sind nicht gestattet und berechtigen Zielhof zur sofortigen (vorzeitigen) Vertragsauflösung.
Zielhof behält sich weiters das Recht vor, die Schießanlage erforderlichenfalls (zB bei Gefahr in Verzug oder zur Behebung von Störungen und Fehlern) jederzeit, auch kurzfristig, vorübergehend zu sperren oder zu schließen. Zielhof behält sich weiters das Recht vor, Mitglieder, die sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten oder sich in sonstiger Weise ungebührlich verhalten, jederzeit sofort von der Schießanlage zu verweisen.
3. Vertragslaufzeit
3.1. Vertragslaufzeiten, Kündigung
Das Vertragsverhältnis (Mitgliedschaft) wird auf entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen (Dauerschuldverhältnis). Die Vertragslaufzeit wird mit jedem Mitglied individuell vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Vertragslaufzeit (Befristung) vereinbart wurde, so gilt das Vertragsverhältnis als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. (Nur) Vertragsverhältnisse (Mitgliedschaften) auf unbestimmte Dauer können sowohl vom Mitglied als auch von Zielhof mittels nachweislicher Erklärung in Textform (zB Brief oder E-Mail mit Empfangs- bzw Lesebestätigung) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Vertragsverhältnisse (Mitgliedschaften) auf bestimmte Dauer enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten (Auflösungs- oder Kündigungs-)Erklärung bedarf.
3.2. Sofortige (vorzeitige) Vertragsauflösung
Sowohl das Mitglied als auch Zielhof sind jedenfalls, dh ungeachtet der Vertragslaufzeit und ungeachtet einer Befristung, bei Vorliegen wichtiger Gründe zur Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung mittels nachweislicher Erklärung in Textform berechtigt.
Wichtige Gründe, welche Zielhof zur Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung berechtigen, sind insbesondere, aber nicht abschließend:
- Zahlungsverzug des Mitgliedes trotz vorheriger Setzung oder Gewährung einer Nachfrist;
- Vorliegen der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrages beim Mitglied, was insbesondere bei einem Ansuchen um Stundung oder um außergerichtlichen Ausgleich anzunehmen ist;
- wesentliche Verstöße des Mitgliedes gegen einen Vertrag (einschließlich dieser AGB), die das Vertrauen in das Mitglied erschüttern, auch wenn noch keine Unzumutbarkeit des weiteren Festhaltens am Vertrag vorliegt (zB Täuschung über Voraussetzungen, nicht gestattete Übertragung von Rechten oder Gestattung der Nutzung an Dritte durch das Mitglied, ungebührliches oder sorgfaltswidriges Verhalten am Schießstand, uvm);
- Wegfall einer Voraussetzung gemäß Punkt 2.3. der AGB;
- eine unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung der digitalen Dienste durch das Mitglied oder durch dem Mitglied zurechenbare Personen sowie der Verdacht hierauf;
- Umgehung oder Missbrauch sowie Versuche einer Umgehung oder eines Missbrauches der vorgesehenen technischen Maßnahmen zum Schutz der Schießanlage.
Im Falle einer Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens Zielhof steht dieser – vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Ansprüche – jedenfalls das volle Entgelt für die von ihr erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Auflösungserklärung zu.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Leistung, Verzug
4.1. Preisangaben
Preisangaben von Zielhof verstehen sich in Euro (EUR), und zwar an Verbraucher brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer, und an Unternehmer netto, dh zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Alle Preise gelten bis auf Widerruf.
4.2. Jahresgebühr und zeitabhängige Abrechnung
Als Entgelt für die Nutzung der Schießanlage wird zum einen eine einmalige Jahresgebühr vereinbart. Zum anderen wird für die Nutzung darüber hinaus auch ein zeitabhängiges Entgelt vereinbart. Die Jahresgebühr und das zeitabhängige Entgelt verstehen sich als veränderliche Preise zuzüglich allfälliger Nebenkosten. Die jeweils geltenden Preise werden durch Anschlag bei der Schießanlage und / oder auf den digitalen Diensten von Zielhof veröffentlicht. Die Nutzung der Schießanlage ist erst nach vollständiger Bezahlung der Jahresgebühr und nach Erlag eines Deposits für das zeitabhängige Entgelt durch das Mitglied gestattet. Die Höhe des Deposits, welches für Reservierungen bzw Buchungen nötig ist, wird ebenso durch Anschlag bei der Schießanlage und / oder auf den digitalen Diensten von Zielhof veröffentlicht.
4.3. Wertanpassung der Jahresgebühr und des zeitabhängigen Entgeltes
Die einmalige Jahresgebühr sowie das zeitabhängige Entgelt (gemeinsam „Entgelt“) unterliegt einer jährlichen Wertsicherung. Als Maßstab der Wertsicherung dient der von der STATISTIK AUSTRIA verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 = 100, oder ein vergleichbarer an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsberechnung ist die zum jeweiligen ersten Jänner eines Jahres verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex gegenüber der Ausgangsbasis (Monat der Inbetriebnahme der Schießanlage) verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 3 % (drei Prozent) jeweils unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch diese Schwellgrenze über- oder unterschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. In diesem Fall bildet die neue Indexzahl jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die nächste Indexanpassung. Sollte kein vom wirtschaftlichen Ergebnis her vergleichbarer Index mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung durch einen von Zielhof zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, die zuletzt von der STATISTIK AUSTRIA angewendet wurden, sodass die Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Entgeltes erhalten bleibt.
4.4. Rechnungslegung
Zielhof ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Mitgliedes berechtigt. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen von Zielhof unverzüglich nach Zustellung an die bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs (zB Bankgebühren aufgrund von Auslandsüberweisungen) sind vom Mitglied zu tragen. Teilzahlungen werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Zahlungen des Kunden werden – selbst bei anderslautender Widmung – stets auf die älteste offene Rechnung bzw Forderung von Zielhof angerechnet, wobei die Zahlungen zunächst auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Betreibungsmaßnahmen, anschließend auf Verzugszinsen und erst danach auf das Kapital angerechnet werden.
4.5. Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges des Mitgliedes ist Zielhof, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen durch das betreffende Mitglied die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend zu verweigern und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 918 ABGB) von einem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.
4.5. Inkasso
Zielhof ist zur Zession von Kundenforderungen berechtigt. In diesem Fall wird die Forderungsabtretung dem Mitglied gegenüber angezeigt. Das Mitglied ist dann berechtigt und verpflichtet, an das jeweils benannte Factoring-Unternehmen zu bezahlen.
4.6. Nichterfüllung
Zielhof ist für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nicht verantwortlich, sofern diese auf unvorhersehbaren Umständen, die von Zielhof nicht zu vertreten sind, Zufall oder höherer Gewalt beruht, wie etwa auf Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Ein- und Ausfuhrsperren, Streiks, Unruhen, Betriebsstörungen, Störungen der Strom- oder Internetverbindung, technischen Gebrechen, Epidemien / Pandemien, hoheitlichen Eingriffen oder Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Energieknappheit, Mangel an Transportmitteln und ähnlichen Umständen, auch wenn sie bei Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen eintreten.
5. Verpflichtungen der Mitglieder
Mitglieder sind zur Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages (einschließlich dieser AGB), der einschlägigen Rechtsvorschriften und (wenn sie an Zielhof gerichtet sind, der von dieser – zB durch Aushang – bekannt gemachten) behördlichen Anordnungen, der jeweils bekannt gemachten Schießordnung sowie der Weisungen von Zielhof und auch ganz allgemein zum gewissenhaften, gebührlichen und sorgfältigen Verhalten auf der Schießanlage verpflichtet.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1.
Bei einem mit Zielhof betreffend die Schießanlage abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Dauer- und nicht um ein Zielschuldverhältnis, sodass diese nur die Bereitstellung der Schießanlage und darüber hinaus keinen wie immer gearteten Erfolg schuldet. Obgleich sich Zielhof bemüht, möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, übernimmt sie keinerlei Gewährleistung, Haftung und Verantwortung für einen bestimmten Zustand oder für bestimmte Sicherheitsstandards der Schießanlage sowie für ein Verhalten der Mitglieder auf der Schießanlage bzw bei den Schießständen.
6.2.
Zielhof haftet für Schäden – mit Ausnahme von Schäden an Personen und vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Zielhof für Schäden ist daher in diesen Fällen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3.
Soweit die Haftung von Zielhof für Schäden ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Organe, organschaftlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzansprüche gegenüber Zielhof verjähren grundsätzlich in 12 (zwölf) Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Anfechtungsverzicht
Seitens des Mitgliedes wird darauf verzichtet, diese AGB oder einen diesen AGB unterliegenden Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung wegen Irrtums gemäß § 871 ABGB anzufechten.
7.2. Aufrechnungsverbot
Gegen den Anspruch von Zielhof auf Bezahlung des Entgeltes und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen des Mitgliedes ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit von Zielhof sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Mitgliedes stehen, gerichtlich festgestellt oder von Zielhof anerkannt worden sind.
7.3. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder enthalten die durch Aushang bei der Schießanlage und / oder elektronisch auf den digitalen Diensten von Zielhof bekannt gemachten Datenschutzinformationen.
7.4. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Standort der vertragsgegenständlichen Schießanlage (siehe Punkt 1.1.).
7.5. Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat Zielhof ihren Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. Zielhof erklärt jedoch, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilzunehmen.
7.6. Rechtswahl, Gerichtsstand
Sämtliche Angebote von Zielhof sowie vertragliche und außervertragliche Verhältnisse zwischen Mitgliedern und Zielhof – einschließlich der Frage ihrer Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen und einschließlich dieser AGB – unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsabkommens. Bei Mitgliedern, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als ihnen nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, gewährt wird.
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Angeboten von Zielhof sowie mit vertraglichen und außervertraglichen Verhältnissen zwischen Mitgliedern und Zielhof, wozu auch Streitigkeiten über deren Gültigkeit und ihrer Vor- und Nachwirkungen sowie dieser AGB zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Zielhof (siehe Punkt 1.1.) vereinbart. Bei Mitgliedern, die Verbraucher sind, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn das Mitglied in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder im Ausland wohnt. Vertrags- und Verfahrenssprache ist Deutsch.

